Politik

Petition soll Verdacht auf mutmaßliche Vertuschung in Justiz klären

Düsseldorf: Germanwings-Fall im Landtag


Landtag Nordrhein-Westfalen (Quelle: Michael Gaida bei Pixabay)
Wappen Nordrhein-Westfalen
(Quelle: Skeeze bei Pixabay)
Wisuschil - Media & Law - Am 10. Dezember 2019 wurde zur Aufklärung eventueller Vertuschungen in Bezug zur Unfallursache des Germanwings-Crashs am 24. März 2015 eine Petition beim Landtag Nordrhein-Westfalen durch die Gerechtigkeitsaktivistin Nadja eingereicht.
Mit Bescheid vom 17. Dezember 2019 wurde durch die dortige Landtagsverwaltung eine Eingangsbestätigung an den Verfahrensbevollmächtigten übermittelt.

Unter dem Aktenzeichen I.A.3/17-P-2019-12596-00 wird der Petitionsausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen nunmehr der Frage auf den Grund gehen, ob es bei der Einstellung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens mit dem Aktenzeichen 10 UJs 37/17 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Sommer 2017 zu unsachgemäßen Einflussnahmen durch Dritte gekommen ist.
Dieses strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde gegen Unbekannt geführt: Und zwar explizit wegen des Verdachts auf ein technisches Versagen als der wahren Unfallursache des Germanwings-Crashs am 24. März 2015 in den französischen Alpen. Damit standen diese offiziellen Ermittlungen zu einer alternativen Unfallursache in krassem Widerspruch zur veröffentlichten Meinung: Wonach dieser Germanwings-Crash durch den Co-Piloten Andreas Lubitz infolge einer psychischen Erkrankung angeblich vorsätzlich herbei geführt worden wäre.
Diese veröffentlichte Meinung geht maßgeblich auf vorverurteilende Veröffentlichungen der Bild-Zeitung zurück. Und die plötzliche Einstellung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens mit dem Aktenzeichen 10 UJs 37/17 im Sommer 2017 wurde kurz nachdem man bei eben dieser Bild-Zeitung von dessen Existenz erfahren hatte vom Generalstaatsanwalt von Düsseldorf ohne ersichtlichen Grund eingestellt. Zudem war dieser zukünftige Verfahrensgang bei der Bild-Zeitung schon eine Woche vorher bekannt. Ferner nahm der für eine Berichterstattung bei der Bild-Zeitung redaktionsintern zuständige Redakteur seine bereits betätigte Zusage einer Berichterstattung plötzlich zurück, wobei dieser kurz davor noch die Exklusivrechte für eine solche beanspruchte.
Nach neuesten Erkenntnissen gibt es im Justizapparat des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen an einer Schlüsselposition der Macht eine Person, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit selber dem Klägerkollektiv der Hinterbliebenen dieses Flugzeugabsturzes in Bezug zu einer beim Landgericht Essen anhängigen Millionen-Klage gegen die Lufthansa AG angehören dürfte. Diese Person ist zudem in der Landespolitik des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ebenso gut vernetzt, wie auf der Ebene der Bundespolitik und verfügt zudem nach aller Wahrscheinlichkeit über hervorragendes Know How in Fragen des Networkings, der Strategiefindung, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, sowie dem Agieren mit NGOs.
Diese Mutmaßung lässt sich anhand der allgemeinen Lebenserfahrung aus der Vita und den dort aufgeführten Schlüsselkompetenzen dieser Person ableiten.

Die betreffende Person im Inneren der Justiz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen steht zudem in enger persönlicher Verbindung zu zwei weiteren Personen, die beim Germanwings-Crash einen Angehörigen verloren haben: Und insofern ebenfalls Inhaber mutmaßlicher Schadensersatz- und ggf. auch Schmerzensgeldansprüche sind. In diesem Kontext ist es nahe liegend, dass auch diese beiden Personen mit einem engen Näheverhältnis zur vorgenannten Justiz-Person zum Klägerkollektiv des Schadensersatzverfahrens vor dem Landgericht Essen gehören.
Demzufolge wäre eine doppelte Verstrickung derjenigen Person gegeben, auf welche sich das Untersuchungsbegehren der hier erörterten Petition bezieht.

Eine solche persönliche Verstrickung in Bezug zu den Schadensersatzforderungen von gleich drei Personen würde wohl eine Befangenheit nahe legen; da es um Millionen geht: Gewiss jedoch eine Interessenkollision bedingen, sofern ausgerechnet diese Person im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Justiz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen mit diesem Fall befasst gewesen wäre.
Die einschlägige Petition begehrt daher die Untersuchung der Fragen: Ob es von Seiten der oben erwähnten Insider-Person unmittelbar oder mittelbar Einflussnahmeversuche auf das bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zwischen Januar und Juli 2017 laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf technisches Versagen als Unfallursache für den Germanwingscrash gegeben hat. Hierzu stehen dem Petitionsausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen gemäß dem Paragraf 98 dessen Geschäftsordnung die Ermittlungsbefugnisse des Artikels 41 a der Verfassung von Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Insoweit kann derselbe nach den Vorschriften der Strafprozessordnung Beweise erheben:
Also etwa Zeugen vernehmen, Sachverständige befragen, Urkunden oder sonstige Gegebenheiten in Augenschein nehmen. Ferner steht ihm ein Auskunftsrecht gegenüber sämtlichen Behörden des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu. Wie auch ein Aktenvorlagerecht in diesem Bezugssystem.

Demzufolge steht zu hoffen, dass es im Laufe der nächsten Monate zur Klärung der Frage kommen wird, ob es im Kontext von in Bezug zum Germanwings-Flugunfall geführten strafrechtlichen Ermittlungen aus der Justiz selbst heraus zu unzulässigen Beinflussungen gekommen ist. Bisher kann nur von einem Anfangsverdacht ausgegangen werden, welcher auf die oben dargelegten Tatsachen gestützt werden kann. Nicht mehr - und nicht weniger.
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 EMRK gilt insofern auch die Unschuldsvermutung, wie eine individualierste Berichterstattung unter Nennung von Namen und Funktionen noch nicht möglich ist. Deswegen wurde die Person, deren mutmaßliches Handeln untersucht werden soll, auch anonymisiert - und zudem bis zur Unkenntlichkeit verfremdet dargestellt.

Der Verfasser legt zudem der Vollständigkeit halber offen, dass er der Verfahrensvertreter der relevanten Petentin im hier erörterten Petitionsverfahren vor dem Petitionsausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf ist.
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